Wer als privater Verkäufer bei Ebay nicht in der Artikelbeschreibung angibt, dass er die Gewährleistung ablehnt, kann zur Gewährleistung herangezogen werden. Um dieser Gefahr zu entgehen, reicht ein entsprechender Hinweis.

  • Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
  • Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich keine Gewährleistung übernehme.
  • Privauktion, ohne Gewährleistung.
  • Es handelt sich um eine Privatauktion ohne Anspruch auf Gewährleistung.

Hinweise wie “kein Umtausch“ oder „keine Garantie, keine Rücknahme“ sind hingegen nicht ausreichend.

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