Wie das Landgericht Manheim urteilte, darf ein Unternehmen den Verkauf seiner Artikel bei Ebay verbeiten. Im jüngsten Fall hat die Firma Sternjakob,  Hersteller der bekannten Scout-Schultornister, untersagt seine Artikel bei Ebay zu verkaufen, da Ebay nicht das Ambiente eines Fachgeschäfts biete.  Das Landgericht Berlin hat in einem ähnlichen Fall allerdings von einer unrechtmäßigen Wettbewerbseinschränkung gesprochen.

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